Wer in Anerkennung der gemeinnützigen Bestrebungen des Thüringerwald-Vereins diesem als1. Anbringung von Wegweisern, sowie Anlage und Besserung von Wegen.
2. Erschließung neuer Aussichtspunkte, Anlage von Ruheplätzen und Unterkunftsststätten.
3. Hinweis auf Empfehlenswerte Wege und Reisepläne, Empfehlung und Verbreitung zuverlässiger
Reisehandbücher, Karten und Rundsichten.
4. Überwachung des Gasthofs- und Führerwesens, sowie des Wagenverkehrs zum Schutz der
Touristen vor Übervorteilung.